Unfall-Verkehr-Recht

  • Herzlich Willkommen

    Wir befassen uns nicht nur mit Verkehrsrecht! Besuchen Sie auch unsere neue Homepage! www.recht-büdingen.de

  • Geblitzt worden?

    Wir kämpfen um Ihren Führerschein! Rufen Sie uns an: 06041/8220586 oder schreiben Sie uns: kontakt@unfall-verkehr-recht.de Klicken für weitere Informationen!

  • Ärger mit der Werkstatt?

    Wir sehen uns das genauer an... Rufen Sie uns an:06041/8220586 oder schreiben Sie uns: kontakt@unfall-verkehr-recht.de Klicken für weitere Informationen!

  • MPU angeordnet?

    Wir zeigen Ihnen wie Sie sich vorbereiten können! Rufen Sie uns an: 06041/8220586 oder schreiben sie uns: kontakt@unfall-verkehr-recht.de Klicken für weitere Informationen!

  • Droht ein Strafverfahren?

    Wir erarbeiten mit ihnen eine Verteidigungsstrategie. Rufen Sie uns an: 06041/8220586 oder schreiben Sie uns: kontakt@unfall-verkehr-recht.de

  • Haben Sie keine Zeit für einen Termin vor Ort?

    Wir arbeiten mit modernen Kommunikationsmitteln. Rufen Sie uns an: 06041/8220586 oder schreiben Sie uns: kontakt@unfall-verkehr-recht.de, nutzen sie auch das Kontaktformular!

Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten


Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden, ist sein Ersatzanspruch gegebenenfalls auf eine Haftungsquote begrenzt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob auch die Sachverständigenkosten wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten zu quoteln sind oder ob der Geschädigte die Sachverständigenkosten trotz seines Mitverschuldens in voller Höhe beanspruchen kann. Diese Frage ist in der Rechtsprechung in jüngster Zeit unterschiedlich beurteilt worden. Während nach Auffassung u. a. des OLG Frankfurt a. M. der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen sein soll, hat das OLG Celle – ebenso wie mehrere andere Gerichte – gegenteilig entschieden.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr klargestellt, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 07.12.2012

Weitere Leistungen

  • Forderungsmanagement für Unternehmen
  • Patientenverfügungen
  • Kündigungsschutz
  • Allgemeines Strafrecht

Kontakt

  • Adresse: Im Hinterfeld 10, 63654 Büdingen
  • Telefon: 06041/8220586
  • Telefax: 06041/9605509
  • Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok