Geschwindigkeitsüberschreitung - Was wir für Sie tun können
Sie sind von einer Geschwindigkeitskontrolle überrascht worden und sehen sich nun mit einem erheblichen Bußgeld, Punkten oder gar einem Fahrverbot konfrontiert?
Was wir für Sie tun können:
1. Zunächst erfolgt eine Sichtung der Unterlagen und eine grobe Einschätzung der Erfolgsaussichten.
2. Wir fordern die Ermittlungsakte sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Stichwort Punkte in Flensburg) an und lassen Ihnen einen Auszug zukommen.
3. Wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, besprechen wir mit Ihnen erneut die Sach- und Rechtslage und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie.
4. Aufgrund zahlreicher verschiedener Messverfahren ist eine individuelle ausgiebige Prüfung nötig. Fehlerquellen können neben einem fehlerhaften Messgerät unter Umständen auch in einer fehlerhaften Bedienung liegen.
5. Auch alle anderen rechtlich relevanten Fragen werden abgeklärt (z.B. Verjährung)
5. Sollen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, begleiten wir Sie von der Anhörung bis zum Gerichtsverfahren.
6. Lässt sich der Vorwurf nicht entkräften, so ist es das primäre Ziel, die Folgen so gering wie möglich zu halten. Unter Umständen kann z.B. ein Fahrverbot durch Zahlung eines höheren Bußgeldes vermieden werden.
7. Gegebenenfalls trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Sollten Sie über eine entsprechende Versicherung nicht verfügen, so kann ein Pauschlahonorar vereinbart werden.
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