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Mängel am "neuen" Kfz


1. Der Neuwagen

Nichts ist ärgerlicher, als feststellen zu müssen, dass es mit dem schönen, neuen Wagen nicht so läuft, wie man sich das vorgestellt hat. Es klappert von irgendwoher, die Elektronik spinnt, oder der Kratzer im schönen neuen Lack war so nicht mitbestellt. Es gibt immer wieder viele Dinge, die nicht so laufen wie man sich das eigentlich gewünscht hätte, und grundsätzlich immer dann, wenn Sie das nicht auch noch gebrauchen können.

Daher verschaffen wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über Ihre Rechte. Und  wenn sie Ihr Problem in professionelle Hände legen wollen, dann sind wir natürlich jederzeit für Sie da. Alle Ihre Rechte in Verbindung zu einer Sache, die mangelhaft ist, leiten sich aus dem Kaufvertrag ab.

Grundsätzlich ist es so, dass eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern ist. Oft ist dies aber nur in der Theorie der Fall.

 

2. Der Gebrauchtwagen

Ein gebrauchtes Kfz ist in einem viel höheren Maß anfällig für Mängel, als dies bei einem Neuwagen der Fall ist. Das zuvor gesagte gilt auch entsprechend für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges, jedoch mit einigen Einschränkungen.

 

 

Weitere Leistungen

  • Forderungsmanagement für Unternehmen
  • Patientenverfügungen
  • Kündigungsschutz
  • Allgemeines Strafrecht

Kontakt

  • Adresse: Im Hinterfeld 10, 63654 Büdingen
  • Telefon: 06041/8220586
  • Telefax: 06041/9605509
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