Rechte bei mangelhaftem Gutachten
I. Allgemeines
Im Rahmen eines MPU Verfahrens ist alleiniger Auftraggeber der Betroffene. Die Fahrerlaubnisbehörde ist aus diesem Rechtsverhältnis "außen vor". Das zwischen dem Betroffenen und der Begutachtungsstelle vorliegende Rechtsverhältnis ist als Werkvertrag einzustufen.
Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer (hier die begutachtende Stelle) das vom Besteller (der Auftraggeber) in Auftrag gegebene Werk zu erstellen und abzuliefern, während die Hauptpflicht des Bestellers die Entrichtung der Vergütung ist. Sprich: Gutachten gegen Bezahlung. Dementsprechend stehen dem Auftraggeber zivilrechtliche Ansprüche gegen die beauftragte Stelle zu, sollte das Gutachten Mängel aufweisen. Zunächst kann der Auftraggeber hier Nachbesserung verlangen. Wird dies abgelehnt, kann der Auftraggeber unter Umständen die gezahlten Gutachterkosten zurückverlangen.
II. Wann ist ein Gutachten mangelhaft?
Sicher dürfte der Ärger über ein negativ ausgefallenes Gutachten im Zweifel immer groß sein. Ob ein negativ ausgefallenes Gutachten wirklich mangelhaft ist, bedarf der genauen Untersuchung. Sicher kann davon ausgegangen werden, dass Gutachten nicht immer vollkommen Fehlerfrei sind. Die entscheidende Frage dürfte jedoch sein, ob der gefundene Fehler dazu führt, dass das gesamte Gutachten mangelhaft ist und gegebenenfalls nicht verwertet werden kann.
In diesem Zusammenhang kommt es im wesentlichen auf drei Punkte an:
- Anlassbezogenheit
- Verständlichkeit
- Nachvollziehbarkeit
- Vollständigkeit
Sollten hinsichtlich dieser drei Kriterien starke Zweifel an der Qulaität des Gutachtens vorliegen, dürfte eine Vewrwertbarkeit des Gutachtens nicht vorliegen.
Eine anwaltliche Beratung ist in diesem Zusammenhang jedoch unabdingbar. Wir beraten Sie gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.